Montag, 28. Dezember 2020

Wie werden Modernisierungskosten umgelegt?

Sind die durchgeführten Baumaßnahmen nach dem Gesetz eine umlagefähige Modernisierung, können die Kosten vom Vermieter nach dem Schlüssel Wohnfläche auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden. Dabei ist es zulässig, jährlich bis zu elf Prozent der gesamten Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen.

Nicht umlagefähig sind indirekt mit der Modernisierung zusammenhängende Aufwendungen wie:

  • Kosten zur Finanzierung der Modernisierung (Kreditkosten)
  • Kosten für Leistungen der Verwaltung (Koordinierung, Überwachung)
  • öffentliche Fördermittel, Zuschüsse und Steuervergünstigungen
  • ein möglicher Mietausfall während der Modernisierung 

Dagegen können folgende Kosten der Modernisierung umgelegt werden:

  • Baumaterialien
  • Handwerkerleistungen
  • Renovierungskosten aufgrund der Modernisierung
  • Eigenleistungen des Vermieters

Hinweis

Der Vermieter muss mindestens drei Monate vor Beginn der Modernisierung diese gegenüber den Mietern schriftlich ankündigen. Gemäß § 554 Abs. 3 BGB muss die Mitteilung den Beginn, die einzelnen Arbeiten und deren voraussichtliche Dauer, den jeweiligen Umfang sowie die zu erwartende Mieterhöhung enthalten. Quelle: www.immobilienscout24.de

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Brauche ich einen Energieausweis für die Hausvermietung?

Die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2001 mit letzten Änderungen aus dem Jahr 2015 ist eines der wichtigsten Instrumente der Energie- und Klimaschutzpolitik im Land. Sie soll die Ziele der Bundesregierung in diesem Bereich umsetzen und unter anderem dafür sorgen, dass der Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 so weit wie möglich klimaneutral ist.

Laut EnEV benötigen Sie als Vermieter, Verkäufer und Verpächter einer Immobilie daher einen aktuellen Energieausweis. Das Dokument ist jeweils für 10 Jahre gültig und gibt an, wie hoch der Energiebedarf oder der Energieverbrauch der Immobilie ist. So fällt es Interessenten leichter, verschiedene Objekte miteinander zu vergleichen und sich außerdem auf die Kosten für den Energiebedarf einzustellen. Quelle: Immobilienscout

Dienstag, 15. Dezember 2020

Energieausweis ist Pflicht

  • Ein Energieausweis ist Pflicht – spätestens beim Besichtigungstermin. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, einen aktuellen und vollständigen Energieausweis vorzulegen.
  • Je nach Alter und Zustand des Miethauses brauchen Sie einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis.
  • Wann Pflicht?
    Wenn das Haus mindestens fünf Wohnungen beherbergt und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 erstellt wurde
    Wenn das Haus nach 2008 gebaut wurde oder den Wärmeschutzverordnungen von 1977 nicht entspricht
    Besonderheiten
    Gibt den durchschnittlichen    Energieverbrauch des Hauses an
    Gibt die energetische Qualität des Hauses an
    Berechnung
    Basierend auf den Energierechnungen der letzten drei Jahre
    Basierend auf den Anforderungen der Bausubstanz und den durchschnittlichen Energiekosten 
     
                                                               
     
    Quelle: Immobilienscout
     

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Immobilienpreise in 2021

Selbst Corona hat keinen merklich dämpfenden Einfluss auf die Preisentwicklung, Wohneigentum bleibt sehr stark nachgefragt. „Vor allem in Ballungsgebieten und wirtschaftlich grundsätzlich prosperierenden Regionen müssen Käufer und Bauherren auch in 2021 damit rechnen, dass Immobilien teurer werden“, prognostiziert Michael Neumann. Das gilt auch in der Breite – ihm zufolge stabilisieren sich die Preise oder wachsen, wo sie vor sechs bis acht Jahren noch gefallen sind.

Die durch die Pandemie veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen werden sich laut Neumann nachhaltig auf den Immobilienmarkt auswirken: „Schon jetzt sehen wir, dass in den großen Ballungszentren die extrem starken Preissteigerungen tendenziell leicht nachlassen, während die Immobilienpreise in den Randlagen und so genannten B-Städten stärker anziehen. Wer auch nach Corona die Möglichkeit hat, vermehrt im Homeoffice zu arbeiten, wird weitere Wege zur Arbeitsstätte in Kauf nehmen – und kann sich aufgrund geringerer Immobilienpreise im Umland eine größere Immobilie leisten oder ein Haus mit Grundstück.“ Quelle: www.cash-online.de

Dienstag, 8. Dezember 2020

Minuszinsen bei Baufinanzierungen in 2021?

Bereits seit einiger Zeit wird spekuliert, ob Banken Baufinanzierungen bald mit einem Negativzins anbieten. Sinkende Zinsen befeuern diese Debatte. Einzelne Programme der staatlichen KfW haben über Tilgungszuschüsse bereits seit Jahren einen negativen Effektivzins. Und die KfW möchte Banken negative Einstände anbieten – verbunden mit einer Erwartungshaltung, perspektivisch negative Sollzinsen an die Endkunden weiterzugeben. Aber: Kreditinstitute scheuen sich.

Laut Michael Neumann liegt das an technischen Herausforderungen: „So klein das Minuszeichen ist, so groß ist der Aufwand, die IT-Systeme entsprechend umzuprogrammieren. Banken müssten Geld in die Umstellung investieren. Zudem ist nicht abzusehen, für welchen Zeitraum das überhaupt nötig sein könnte.“ Er zweifelt auch an der Notwendigkeit: „Solange der Markt nicht dramatisch fällt, spielt es aus meiner Sicht keine Rolle, ob der Zins -0,1 oder +0,1 Prozent beträgt. Das Minuszeichen sollte für niemanden ausschlaggebend sein, eine Baufinanzierung abzuschließen und der Zins ist derzeit nicht der hindernde Faktor bei einer Baufinanzierung.“ Quelle: www.cash-online.de

 

 

 

 

 

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Sind Schattenmieten erlaubt?

Der Berliner Mieterverein hält die Vereinbarung von Schattenmieten für unzulässig, da sie gegen das Mietendeckel-Gesetz verstoßen. Allerdings ist diese Frage in der Rechtsprechung umstritten. „Gerichtliche Entscheidungen gibt es bislang nur zu der Frage, ob während der Geltung des Mietendeckels der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen kann, ohne die tatsächliche Zahlung der erhöhten Miete zu fordern“, erklärt Werner. Dabei handelt es sich um einen Unterfall der Schattenmiete. Bislang haben sich die Gerichte jedenfalls noch nicht geeinigt, ob die Schattenmiete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags zulässig ist. Quelle: www.myhomebook.de

Dienstag, 1. Dezember 2020

Mietverträge mit zwei Mieten

„In neuen Mietverträgen werden zwei Mieten vereinbart“, erklärt Wibke Werne vom Berliner Mieterverein e.V. auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Einmal die nach dem Berliner Mietendeckel zulässige Miete. Außerdem eine höhere Miete, die für den Fall gelten soll, dass der Mietendeckel gekippt wird oder ausläuft.“ Bei der letzteren handelt es sich um die umgangssprachlich genannte „Schattenmiete“. Nach der Einführung des Mietendeckels sind in Berlin viele Mietpreise begrenzt. Allerdings sind laut Werner viele Vermieter davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für unzulässig erklären wird. 

Quelle: www.myhomebook.de