Bodenrichtwerte sollen bundesweit anhand der gleichen Grundsätze erhoben werden. Entsprechende Regelungen ergaben sich bislang aus sechs verschiedenen Regelungswerken. Die neue Verordnung ImmoWertV 2021 bündelt diese nun zur anwendungsfreundlichen Gestaltung. Die Gesetzesänderung 2022 gilt ab dem 01. Januar. Quelle homeday
Donnerstag, 13. Januar 2022
Donnerstag, 6. Januar 2022
Sonder-Afa läuft ersatzlos aus
Von der Sonder-AfA profitierte jeder, der durch einen Neubau, eine Dachaufstockung, Dachausbau oder eine Umwidmung von Gewerbeflächen neue Mietwohnungen geschaffen hat. Die Sonder-Afa war jedoch von Beginn an zeitlich begrenzt und wurde nur für Projekte gewährt, für die nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt wurde. Voraussetzung war außerdem, dass die Wohnungen mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden. Am 31. Dezember 2021 endet die Frist für die Sonder-Abschreibung im Mietwohnungsbau. Ein Ersatz für die Sonder-Afa ist bislang nicht vorgesehen.
Es bleiben:
- Neubau-Afa
- Afa für Altbauen
- Denkmal-Afa
- Afa für Mondernisierungen
- Sonderfall: AfA bei gewerblichen Gebäuden
Quelle: ratgeber.immowelt.de
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