Dienstag, 11. Juli 2017

Makler müssen sich fortbilden


Der Bundestag hat das Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter beschlossen. Danach bleiben gerade die Voraussetzungen für Immobilienmakler weiterhin moderat“, sagen die Experten von Gallus Immobilien Konzepte. Im Gesetz neu vorgesehen, ist nun neben einer Weiterbildungspflicht auch eine Informationsvorschrift über Qualifikation und Fortbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher. Zudem wird die Erlaubnispflicht auch auf den Mietverwalter ausgeweitet. Eigens hierfür wird dies in Form des Wohnimmobilienverwalters manifestiert, der künftig die WEG- und Mietverwaltung umfasst. Die erforderlichen Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung. Das Gesetz muss jetzt nur noch durch den Bundesrat und kann dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Neun Monate danach treten die Regelungen in Kraft, voraussichtlich also im ersten Halbjahr 2018. „Einen Sachkundenachweis, wie noch vom Bundeskabinett im August 2016 beschlossen, wurde von der Unionsfraktion, insbesondere von der CSU in der AG Wirtschaft abgelehnt“, so die Experten von Gallus Immobilien Konzepte

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