Dienstag, 12. September 2017

Bestimmte Kündigungsklauseln bei Bausparverträgen sind unwirksam


Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Bausparkassen Verträge nicht pauschal nach 15 Jahren kündigen dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erreicht sind“, erklären die Experten von Gallus Immobilien Konzepte. Im konkreten Fall hielt die Richterin (Az.: 10 O 509/16) eine Kündigung der Bausparkasse Badenia für unwirksam, da sie den Verbraucher benachteilige. Die Vertragsklausel sollte der Badenia ermöglichen, nach vorheriger Ankündigung einen Bausparvertrag zu kündigen, wenn dieser nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erreicht hat oder ein Kunde die Zuteilung des Bauspardarlehens nach 15 Jahren noch nicht angenommen hat. „Dieses Urteil dürfte Signalwirkung haben, da derartige Vertragsklauseln auch andere Bausparkassen nutzen“, so die Experten von Gallus Immobilien Konzepte.

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