„Der Bund soll künftig
verpflichtet werden, im Bieterverfahren Grundstücke nicht
mehr zu Höchstpreisen zu verkaufen, wenn diese für gemeinwohlorientierte Zwecke
wie den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind. Hierzu gab es eine Initiative von
Berlin ausgehend, der sich andere Bundesländer angeschlossen haben“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte. Der Bundesrat hat hierzu einen entsprechenden Gesetzesantrag beschlossen,
der auf dem "Entwurf
eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes"
(Drucksache 557/17) beruht. „Stattdessen wird gefordert, den "Verkehrswert gutachterlich
zu ermitteln und die geplante Nutzung einzubeziehen". Grundstücke, die für
sozialen Wohnungsbau bestimmt sind, sollten darüber hinaus verbilligt abgegeben
werden“, so die Experten von Gallus Immobilien Konzepte.
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