Dienstag, 26. Juni 2018
Bundesregierung will Share Deals weiter einschränken
„Einige Firmen nutzen eine steuerliche Lücke, indem sie keine realen
Grundstücke, sondern Anteile von Firmen in Form sogenannter Share Deals
veräußerten. Dies hat steuerliche Vorteile“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus
München. So beschlossen die Finanzminister der Länder die derzeitige von 95-
Prozent-Grenze auf 90 Prozent zu kappen. Unterhalb dieser Grenze fällt keine
Grunderwerbssteuer an, denn das Eigentum an dem Grundstück verbleibt an der
Gesellschaft. „Zudem soll die Frist zum Erwerb der restlichen Anteile von fünf
auf zehn Jahre verlängert werden, um das Modell noch unattraktiver zu machen.
Ganz abschaffen wollen die Finanzminister Share Deals wohl nicht“, so die Experten der Gallus Immobilien
Konzepte.
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