Dienstag, 26. Juni 2018

Bundesregierung will Share Deals weiter einschränken

„Einige Firmen nutzen eine steuerliche Lücke, indem sie keine realen Grundstücke, sondern Anteile von Firmen in Form sogenannter Share Deals veräußerten. Dies hat steuerliche Vorteile“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. So beschlossen die Finanzminister der Länder die derzeitige von 95- Prozent-Grenze auf 90 Prozent zu kappen. Unterhalb dieser Grenze fällt keine Grunderwerbssteuer an, denn das Eigentum an dem Grundstück verbleibt an der Gesellschaft. „Zudem soll die Frist zum Erwerb der restlichen Anteile von fünf auf zehn Jahre verlängert werden, um das Modell noch unattraktiver zu machen. Ganz abschaffen wollen die Finanzminister Share Deals wohl nicht“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.





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