Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG
Bln), der sog. Mietendeckel, hat im Januar die letzte Hürde im Berliner
Abgeordnetenhaus genommen. Es ist am 23. Februar 2020 nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten.
Der Mietendeckel ist ein Verbotsgesetz
Das bedeutet für Vermietende, dass Sie dieses
Gesetz besser nicht ignorieren, sonst begehen Sie eine
Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Die
Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die
zuständigen Bezirksämter überwachen die Einhaltung dieses Verbotes, d.h.
sie können von Amts wegen bei Kenntnis eines Vergehens dagegen
vorgehen.
Für diese Wohnungen gilt der Mietendeckel nicht
Auf welche Miete beziehen sich die vorgegebenen Mietobergrenzen? Die Obergrenzen beziehen sich auf die
Nettokaltmiete ohne Betriebskosten sowie Kosten für Heizung und
Warmwasser, aber inklusive aller Zuschläge, wie z.B. für Mobiliar.
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