Dauerhaft Verlust wegen des Berliner Mietendeckels? Kommen
Vermieterinnen und Vermieter mit ihren Immobilie wegen des „Berliner
Mietendeckels“ in die Verlustzone, kann ihnen auf Antrag bei der
Investitionsbank Berlin eine höhere Miete genehmigt werden.
Härtefall-Regelung für Berliner Vermieterinnen und Vermieter
Das neue Gesetz beinhaltet eine Härtefall-Regelung für Personen, die in Berlin vermieten: per ONLINE Antrag kann man sich für das laufende sowie für alle nachfolgenden Mietverhältnisse eine höhere Miete genehmigen lassen (§ 8 MietenWoG Bln).
Wann bin ich ein Härtefall, wenn ich vermiete?
Vereinfacht gesagt ist das bereits dann der Fall, wenn die Aufwendungen
(Ausgaben) höher sind als die Einnahmen (und in den nächsten 6 Monaten
keine höheren Erträge zu erwarten sind).
Zu den laufenden Aufwendungen zählen gemäß § 2 HärteVO
1. der vereinbarte Fremdfinanzierungsaufwand
2. die vereinbarte Tilgung für die Fremdfinanzierung
3. die Erbbauzinsen und
4. der nicht umlagefähige Aufwand für die Verwaltung
5. der Instandhaltungsaufwand gemäß den Pauschalen der II. Berechnungsverordnung
Überprüfen Sie daher, ab ein Härtefall-Antrag in Ihrem konkreten Fall
sinnvoll ist. Dies kann im Übrigen auch der Fall sein, wenn Sie Ihren
überwiegenden Lebensunterhalt (begrenzt auf weniger als dem drei-fachen
Regelsatz des SGB XII) aus dem Mietüberschuss bestreiten. Das könnte
insbesondere für Rentenbezieher interessant sein.
Genehmigung eines Härtefall-Antrages ist auch rückwirkend möglich!
Die Genehmigung nach § 8 MietenWoG Bln kann auch für vor der Antragstellung liegende Zeiträume erteilt werden.
Den Antrag können Sie auf der Webseite der IBB (Investitionsbank Berlin) online stellen.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um allgemeine Hinweise, die
weder abschließend sind noch eine Rechtsberatung darstellen. Lassen Sie
sich hierzu bei Bedarf weiterführend beraten. Irrtum vorbehalten. Quelle: www.immobilienscout24.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen