Um das zu versteuernde Haushaltseinkommen nachzuweisen, benötigen Antragstellende die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung vom Finanzamt. Daraus wird der Durchschnitt gebildet. Stellen Sie z.B. 2020 einen Antrag, so müssen Sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem Jahr 2018 und 2017 vorlegen.
Das Haushaltseinkommen setzt sich zusammen aus dem Einkommen des Antragstellers und dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft, wenn dieser im erworbenen Wohneigentum mit gemeldet ist.
Quelle: Immobilienscout
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