Donnerstag, 15. Oktober 2020

Wer bekommt Baukindergeld?

Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro im Jahr plus einem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie.

Um das zu versteuernde Haushaltseinkommen nachzuweisen, benötigen Antragstellende die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung vom Finanzamt. Daraus wird der Durchschnitt gebildet. Stellen Sie z.B. 2020 einen Antrag, so müssen Sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem Jahr 2018 und 2017 vorlegen.   

Das Haushaltseinkommen setzt sich zusammen aus dem Einkommen des Antragstellers und dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft, wenn dieser im erworbenen Wohneigentum mit gemeldet ist.  

Quelle: Immobilienscout

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