Was ist bei vorheriger Selbstnutzung oder gewerblicher Vermietung die „höhere Vormiete"?
Die Miete aus einem vorangegangenen Gewerbe-Mietverhältnis ist keine „Vormiete“ i. S. d. Mietpreisbremse. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden (AZ: VIII ZR 374/18).
Dabei hatte eine Berliner Vermieterin eine Zwei-Zimmer Wohnung mit 76 qm wie folgt vermietet:
- 2011 bis 2012 Vermietung zu Wohnzwecken für 950 € nettokalt
- 2012 bis 2016 Vermietung als Büro für 950 € nettokalt pro Monat
- ab 2016 aktuelle Vermietung zu Wohnzwecken für 950 € nettokalt pro Monat Quelle: Immobilienscout
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