Donnerstag, 18. März 2021

Urteil zur Aufteilung zwischen Grundstücks- und Gebäudeanteil

Muss die Finanzverwaltung eine vertragliche Aufteilung zwischen Grundstücks- und Gebäudeanteil grundsätzlich akzeptieren?

Auch wenn jetzt die Chance größer ist, einen ergiebigen Anteil des Kaufpreises dem Gebäude zuzuordnen, sollten Käufer nicht übertreiben. Denn bei einer streitigen Grundstücksbewertung können die Finanzbeamten jederzeit das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken einholen. Urteil IX R 26/19, BFH

 

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