Bodenrichtwerte sollen bundesweit anhand der gleichen Grundsätze erhoben werden. Entsprechende Regelungen ergaben sich bislang aus sechs verschiedenen Regelungswerken. Die neue Verordnung ImmoWertV 2021 bündelt diese nun zur anwendungsfreundlichen Gestaltung. Die Gesetzesänderung 2022 gilt ab dem 01. Januar. Quelle homeday
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