Dienstag, 25. September 2018

BGH: Doppelte Kündigungen sind rechtens

Die sogenannte doppelte Kündigung hat der BGH noch einmal bekräftigt, ein Urteil das die Mehrheit aller Kündigungen durch Vermieter betrifft“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Danach ist es rechtes, einem Mieter, der mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand ist, sowohl fristlos wie auch zusätzlich ordentlich zu kündigen. Er hat damit – selbst bei Zahlung der Miete – keinen Anspruch auf den Weiterverbleib in der Mietsache mehr – kann sich lediglich noch vor dem Räumungsanspruch des Vermieters schützen“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.

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