Dienstag, 25. September 2018
BGH: Doppelte Kündigungen sind rechtens
„Die
sogenannte doppelte Kündigung hat der BGH noch einmal bekräftigt, ein Urteil
das die Mehrheit aller Kündigungen durch Vermieter betrifft“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien
Konzepte aus München. Danach ist es rechtes, einem Mieter, der mit mehr als
zwei Monatsmieten in Rückstand ist, sowohl fristlos wie auch zusätzlich
ordentlich zu kündigen. „Er
hat damit – selbst bei Zahlung der Miete – keinen Anspruch auf den
Weiterverbleib in der Mietsache mehr – kann sich lediglich noch vor dem
Räumungsanspruch des Vermieters schützen“,
so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.
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