Dienstag, 4. Dezember 2018
Bundestag gibt Sonderabschreibung für bezahlbaren Wohnraum frei
„Trotz
Bedenken vieler Branchenvertreter hat der Bundestag die Sonder-AfA für
bezahlbaren Wohnraum auf den Weg gebracht“,
erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Einer
Anhebung der linearen AfA, wie sie unter anderem der Immobilienverband IVD
gefordert hatte, wurde eine Absage erteilt. Die Sonder-AfA ist zumindest für
private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern eine Chance. Denn diese können die
Abschreibungsmöglichkeit bei Aufstockungen und Nachverdichtungen beanspruchen. Auch
mittelgroße Bauvorhaben können so gefördert werden. Zudem sei zu begrüßen, dass
die Sonder-Abschreibung keinerlei räumlichen Einschränkungen unterliege. „Der große Wurf
ist die Sonder-Afa dagegen leider nicht“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael
Schick. „Beispielsweise
schließt die Kostenobergrenze von 3.000 Euro in vielen Fällen die Anwendbarkeit
der Abschreibung auf den Neubau von Mehrfamilienhäusern in den Ballungsräumen
aus“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.
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