Dienstag, 4. Dezember 2018

Bundestag gibt Sonderabschreibung für bezahlbaren Wohnraum frei

„Trotz Bedenken vieler Branchenvertreter hat der Bundestag die Sonder-AfA für bezahlbaren Wohnraum auf den Weg gebracht“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Einer Anhebung der linearen AfA, wie sie unter anderem der Immobilienverband IVD gefordert hatte, wurde eine Absage erteilt. Die Sonder-AfA ist zumindest für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern eine Chance. Denn diese können die Abschreibungsmöglichkeit bei Aufstockungen und Nachverdichtungen beanspruchen. Auch mittelgroße Bauvorhaben können so gefördert werden. Zudem sei zu begrüßen, dass die Sonder-Abschreibung keinerlei räumlichen Einschränkungen unterliege. „Der große Wurf ist die Sonder-Afa dagegen leider nicht“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. „Beispielsweise schließt die Kostenobergrenze von 3.000 Euro in vielen Fällen die Anwendbarkeit der Abschreibung auf den Neubau von Mehrfamilienhäusern in den Ballungsräumen aus“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte. 



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