Donnerstag, 11. Juli 2019

Berliner Mietendeckel rechtlich fragwürdig

Der in Berlin geplante Mietendeckel ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages rechtlich fragwürdig. “Nach wohl herrschender Meinung wurde das Zivilrecht durch den Bund bereits so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen”, heißt es in dem der dpa vorliegenden Gutachten. “Die Regelungen des Mietpreisrechts sind daher grundsätzlich als abschließend anzusehen.” Über das Gutachten hatte zuvor die “Berliner Morgenpost” berichtet. “Die Möglichkeit eines generellen Verbots von Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum sieht das BGB nicht vor”, schreiben die Gutachter. Gleichzeitig wird eingeschränkt: “Eine Zuständigkeit der Länder für ein Verbot von Mieterhöhungen könnte sich aber aus der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen ergeben.”

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