Donnerstag, 11. Juli 2019
Berliner Mietendeckel rechtlich fragwürdig
Der
in Berlin geplante Mietendeckel ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen
Dienste des Bundestages rechtlich fragwürdig. “Nach wohl herrschender Meinung
wurde das Zivilrecht durch den Bund bereits so umfassend geregelt, dass für
landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten
bestehen”, heißt es in dem der dpa vorliegenden Gutachten. “Die Regelungen des
Mietpreisrechts sind daher grundsätzlich als abschließend anzusehen.” Über das
Gutachten hatte zuvor die “Berliner Morgenpost” berichtet. “Die Möglichkeit
eines generellen Verbots von Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum sieht
das BGB nicht vor”, schreiben die Gutachter. Gleichzeitig wird eingeschränkt:
“Eine Zuständigkeit der Länder für ein Verbot von Mieterhöhungen könnte sich
aber aus der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen ergeben.”
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