„Share-Deals,
mit denen meist große Immobiliengesellschaften Steuern sparen, sind der
Bundesregierung ein Dorn im Auge“, sagen die Fachleute von Gallus Immobilien
Konzepte aus München. Daher hat diese nun einen Gesetzentwurf auf den Weg
gebracht. Die Neuregelung sieht vor, dass bei Immobilientransaktionen
die Grunderwerbsteuer auslösende Beteiligungsgrenze von 95% auf 90% gesenkt und
die Haltefristen werden von fünf auf zehn Jahre verlängert. Außerdem sollen die
Regelungen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur
für grundbesitzende Personengesellschaften. Die Neuregelung gilt ab dem 1.
Januar 2020. „Kritik
kommt vom Zentralverband ZIA: Unternehmen könnten damit existenzbedrohenden und
unkontrollierbaren Steuerfolgen ausgesetzt werden, moniert der Verband. Dies
auch vor dem Hintergrund, als Immobilienfirmen ja eher motiviert werden sollte,
zu investieren“, so die Experten der Gallus Immobilien
Konzepte.
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