Donnerstag, 22. August 2019

Share-Deals sollen weniger spannend werden

„Share-Deals, mit denen meist große Immobiliengesellschaften Steuern sparen, sind der Bundesregierung ein Dorn im Auge“, sagen die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Daher hat diese nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Neuregelung sieht vor, dass bei Immobilientransaktionen die Grunderwerbsteuer auslösende Beteiligungsgrenze von 95% auf 90% gesenkt und die Haltefristen werden von fünf auf zehn Jahre verlängert. Außerdem sollen die Regelungen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2020. „Kritik kommt vom Zentralverband ZIA: Unternehmen könnten damit existenzbedrohenden und unkontrollierbaren Steuerfolgen ausgesetzt werden, moniert der Verband. Dies auch vor dem Hintergrund, als Immobilienfirmen ja eher motiviert werden sollte, zu investieren“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.

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