Dienstag, 18. Februar 2020
Modernisierungskosten steuerlich absetzen
Eigentümer können die Modernisierungskosten für eine neu erworbene, vermietete Immobilie steuerlich absetzen. „Viele
Eigentümer wissen nicht, dass das Finanzamt diese Ausgaben als
Werbungskosten anerkennt, welche sofort geltend gemacht werden können“, so die Immobilienexperten der Gallus Immobilien Konzepte aus München. Dies
bestätigt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).Voraussetzung
dafür ist allerdings, dass die Kosten in den ersten drei Jahren nach
Anschaffung der Immobilie 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes
nicht überschreiten dürfen. Wichtig zu wissen ist, dass die gesamten
Renovierungs- und Modernisierungskosten als sogenannter
Herstellungsaufwand deklariert werden können. In diesem Fall werden die
Ausgaben dann über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben.
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