Donnerstag, 13. Februar 2020

Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie Anpassung des Mietrechts

Mit einer kleinen Verspätung zum selbst gesetzten Termin hat das BMJV den lang erwarteten Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes am 13.01.2020 veröffentlicht. Der Entwurf hält sich eng an die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom August 2019. Zunächst wurde das Reform-Papier, das noch nicht mit den anderen Ministerien final abgestimmt wurde, an die entsprechenden Verbände zur Stellungnahme geschickt. 
Ziel des Gesetzes ist es, sich den neuen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, den umweltpolitischen Herausforderungen und den technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG im Jahr 1951, aber auch der letzten Reform im Jahr 2007 zu stellen. So ist es aufgrund des demografischen Wandels notwendig, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Zur Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Gebäuden unerlässlich und auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität erfordert Eingriffe in die Bausubstanz. Diese Komponenten erklären auch den vollständigen Namen: Entwurf eines “Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes”.  
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