Künftig soll jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben,
dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, ein
barrierefreier Aus- und Umbau sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz auf
eigene Kosten gestattet werden.
Zudem sollen Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen mit
einfacher Mehrheit möglich sein, ohne dass es auf die Zustimmung aller
von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
-
Die Kaufpreise haben ihren Zenit vorerst überschritten. Denn durch die gestiegenen Bauzinsen können sich immer weniger Menschen ein Eigenhe...
-
Mit der Neuberechnung der Grundsteuer kommt auf Immobilienbesitzer einiges an Arbeit zu. Sie müssen zig Angaben zusammentragen, um die Fra...
-
Die Grundsteuer wird neu berechnet: Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen ab dem 01. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewert...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen