Es ist eine Beschlusskompetenz vorgesehen, die einzelnen Eigentümern
eine Online-Teilnahme gestattet. Reine Online-Versammlungen abzuhalten,
werden ausgeschlossen. Eine Eigentümerversammlung soll künftig
unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer
beziehungsweise Miteigentumsanteile beschlussfähig sein.
Die Einberufungsfrist für Eigentümerversammlungen soll von zwei auf
vier Wochen verlängert werden. Wohnungseigentümer sollen ein
Einberufungsverlangen auch in Textform, z. B. per E-Mail, stellen
können. Ebenso sollen Umlaufbeschlüsse nur noch der Textform anstatt der
Schriftform bedürfen. Die gesetzliche Pflicht, über die Beschlüsse der
Wohnungseigentümer eine Beschluss-Sammlung zu führen, soll entfallen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
-
Die Kaufpreise haben ihren Zenit vorerst überschritten. Denn durch die gestiegenen Bauzinsen können sich immer weniger Menschen ein Eigenhe...
-
Historisch gesehen seien die Bauzinsen aber noch relativ niedrig. Man sollte den Zinsanstieg aber im Auge behalten, da er mit höheren Fi...
-
Viele Immobilienexperten fragen sich seit Jahren, wann denn nun die Zinswende kommt. Nun hat die Leitzinserhöhung auf 0,25 Prozent im Juli...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen