Es ist eine Beschlusskompetenz vorgesehen, die einzelnen Eigentümern
eine Online-Teilnahme gestattet. Reine Online-Versammlungen abzuhalten,
werden ausgeschlossen. Eine Eigentümerversammlung soll künftig
unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer
beziehungsweise Miteigentumsanteile beschlussfähig sein.
Die Einberufungsfrist für Eigentümerversammlungen soll von zwei auf
vier Wochen verlängert werden. Wohnungseigentümer sollen ein
Einberufungsverlangen auch in Textform, z. B. per E-Mail, stellen
können. Ebenso sollen Umlaufbeschlüsse nur noch der Textform anstatt der
Schriftform bedürfen. Die gesetzliche Pflicht, über die Beschlüsse der
Wohnungseigentümer eine Beschluss-Sammlung zu führen, soll entfallen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
-
Historisch gesehen seien die Bauzinsen aber noch relativ niedrig. Man sollte den Zinsanstieg aber im Auge behalten, da er mit höheren Fi...
-
Die Kaufpreise haben ihren Zenit vorerst überschritten. Denn durch die gestiegenen Bauzinsen können sich immer weniger Menschen ein Eigenhe...
-
Die KfW-Förderung 55 wird im kommenden Jahr eingestellt. Aufgrund des großen Erfolgs wohlgemerkt. Viele Bauunternehmen und private Bauherr...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen