Es ist eine Beschlusskompetenz vorgesehen, die einzelnen Eigentümern
eine Online-Teilnahme gestattet. Reine Online-Versammlungen abzuhalten,
werden ausgeschlossen. Eine Eigentümerversammlung soll künftig
unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer
beziehungsweise Miteigentumsanteile beschlussfähig sein.
Die Einberufungsfrist für Eigentümerversammlungen soll von zwei auf
vier Wochen verlängert werden. Wohnungseigentümer sollen ein
Einberufungsverlangen auch in Textform, z. B. per E-Mail, stellen
können. Ebenso sollen Umlaufbeschlüsse nur noch der Textform anstatt der
Schriftform bedürfen. Die gesetzliche Pflicht, über die Beschlüsse der
Wohnungseigentümer eine Beschluss-Sammlung zu führen, soll entfallen.
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