Dienstag, 2. Juni 2020
Bundesregierung plant Steuerförderung für den Bau bezahlbarer Wohnungen
Die
Herstellungs- oder Anschaffungskosten dürfen 3000 Euro nicht
übersteigen, aber ansonsten könnte dieser Steuerimpuls einiges
bewirken. Danach
plant die Bundesregierung offensichtlich eine Steuerförderung für den
Bau bezahlbarer Wohnungen. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf des
Bundesfinanzministerium hervor, über den nun das Kabinett beraten muss.
Die Sonderabschreibungen sollen laut Bundesfinanzministerium für Objekte
gelten, für die zwischen dem 31. August dieses Jahres und dem 31.
Dezember 2021 ein Bauantrag gestellt wurde. Die Bundesregierung setzt
damit ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben um.
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