Normalerweise
dürfen sich Kaufende auf die Angaben im Maklerexposé verlassen. Werden hier
bewusst unrichtige Angaben gemacht oder wichtige Schäden verschwiegen, können
die Kaufenden die Maklerin oder den Makler in Haftung nehmen.
In
diesem vorm Oberlandesgericht Dresden verhandelten Fall (Aktenzeichen 4 U
2183/19, Urteil vom 17. März 2020) sah es aber ein wenig anders aus. Zum
Verkauf kam ein hundert Jahre altes Wohngebäude aus dem Jahr 1920, das der
Makler im Exposé als "renovierungsbedürftig" bezeichnete. Im selben
Exposé findet sich der Satz, dass das Haus "mit wenigen Handgriffen
bereit" sei, "neue Besitzer zu beherbergen". Klingt nach einem
Klacks. War es aber nicht!
Die
Käufer verklagten den Verkäufer und wollten Sachmängelansprüche geltend machen,
weil der tatsächliche Sanierungsbedarf des Hauses sehr hoch war. Insbesondere
von Feuchtigkeit in den Wänden und schlechten elektrischen Leitungen sei die
Rede, sodass die Käufer die Formulierung im Exposé als Irreführung empfanden.
Den tatsächlichen Aufwand der Sanierung könne man aus dem Maklerexposé nicht
ableiten, bemängelten sie. Das muss man auch nicht. Die Richter wiesen
die Klage ab, weil die fragliche Formulierung im Exposé keine "konkrete
Zustandsbeschreibung" oder "Beschaffenheitsvereinbarung" sei. In
welchen Standard das Haus nach einer eventuellen Sanierung versetzt werden
solle, ergebe sich nicht aus dem Exposé: Daher könne auch keine Angabe dazu
erwartet werden, welcher konkrete Aufwand hierzu nötig sei.
Die
Verkäufer hätten in dem Gebäude bis zum Verkauf gewohnt, sodass es als
bewohnbar angesehen wurde. Überdies hätten sich die Käufer auf Fotos, bei
Besichtigungen und im Gespräch mit den Verkäufern über den Sanierungszustand,
das Problem von feuchten Wänden und der unzureichenden Elektrik informiert.
Überraschungen gab es also nicht, sodass auch nicht von arglistiger Täuschung
auszugehen sei, stellten die Richter in ihrem Urteil fest.
Die
strittige Formulierung im Exposé sei demnach lediglich eine inhaltsleere
Werbefloskel, die man nicht für bare Münze nehmen könne.
Quelle www.immobilienscout24.de
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