Donnerstag, 6. August 2020
Anspruch auf Schadensersatzzahlung
Erhält
ein Vermieter ein beschädigtes Mietobjekt nach Ende des
Mietverhältnisses zurück, hat er sechs Monate Anspruch auf
Schadensersatzzahlungen des Mieters. Wenn das Mietverhältnis allerdings
noch läuft, hat der Immobilieneigentümer und Vermieter 30 Jahre Anspruch
auf diesen Schadensersatz, wie das Landgericht Berlin in einem solchen Fall entschied (Az.: 64 S 51/19).
In dem verhandelten Fall stritt sich ein Mieter mit seinem Vermieter
vor Gericht über einen Wasserschaden, der dadurch verursacht worden war,
dass der Mieter im Badezimmer im Jahre 1981 Fliesen verlegt hat und der
Abfluss defekt war. Die Vermieterin stellte Schadensersatzansprüche in
Höhe von 40 000 Euro. Das Amtsgericht lehnte zunächst die Klage der
Vermieterin ab, da man die alleinige Verantwortung für den Schaden nicht
klar dem Mieter zuweisen konnte. Außerdem sei der
Schadensersatzanspruch verjährt.
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