Dienstag, 11. August 2020

Versicherungspflicht für Bauhelfer

Grundsätzlich besteht die Pflicht, etwaige Helfer beitragspflichtig bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau anzumelden. Dabei sind grundsätzlich sämtliche Personen, die der Bauherr als abhängige Hilfskräfte für die Eigenarbeiten heranzieht von Gesetzeslage her gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Und dies unabhängig davon, ob die Bauhelfer dafür etwas bezahlt bekommen oder unentgeltlich aushelfen. Dementsprechend sind demnach Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn, Kollegen oder Bekannte als Hilfskräfte anzusehen. Ebenfalls grundsätzlich zum versicherten Personenkreis zählen Mini-Jobber, die vom Bauherren für Bauarbeiten beschäftigt werden. Ihre geleisteten Arbeitsstunden sind unabhängig möglicher Meldepflichten bei der Minijobzentrale nachweis- und daher beitragspflichtig. Da für diese Versicherungspflicht gleichermaßen Ausnahmen und besondere Regelungen bestehen, ist es ratsam, sich bei der Berufsgenossenschaft Bau über die Bedingungen für die Bauhelferversicherung zu informieren.

Quelle www.immobilienscout24.de

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