Dienstag, 22. September 2020
Modernisierungskosten steuerlich absetzen
Eigentümer
können die Modernisierungskosten für eine neu erworbene, vermietete
Immobilie steuerlich absetzen. Viele Eigentümer wissen nicht, dass das
Finanzamt diese Ausgaben als Werbungskosten anerkennt, welche sofort
geltend gemacht werden können. Dies bestätigt der Bundesverband
Lohnsteuerhilfevereine (BVL).Voraussetzung dafür ist allerdings, dass
die Kosten in den ersten drei Jahren nach Anschaffung der Immobilie 15
Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht überschreiten dürfen.
Wichtig zu wissen ist, dass die gesamten Renovierungs- und
Modernisierungskosten als sogenannter Herstellungsaufwand deklariert
werden können. In diesem Fall werden die Ausgaben dann über die
Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben.
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