- Ein Energieausweis ist Pflicht – spätestens beim Besichtigungstermin. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, einen aktuellen und vollständigen Energieausweis vorzulegen.
- Je nach Alter und Zustand des Miethauses brauchen Sie einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis.
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Wann Pflicht?Wenn das Haus mindestens fünf Wohnungen beherbergt und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 erstellt wurdeWenn das Haus nach 2008 gebaut wurde oder den Wärmeschutzverordnungen von 1977 nicht entsprichtBesonderheitenGibt den durchschnittlichen Energieverbrauch des Hauses anGibt die energetische Qualität des Hauses anBerechnungBasierend auf den Energierechnungen der letzten drei JahreBasierend auf den Anforderungen der Bausubstanz und den durchschnittlichen EnergiekostenQuelle: Immobilienscout
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