Dienstag, 1. Dezember 2020

Mietverträge mit zwei Mieten

„In neuen Mietverträgen werden zwei Mieten vereinbart“, erklärt Wibke Werne vom Berliner Mieterverein e.V. auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Einmal die nach dem Berliner Mietendeckel zulässige Miete. Außerdem eine höhere Miete, die für den Fall gelten soll, dass der Mietendeckel gekippt wird oder ausläuft.“ Bei der letzteren handelt es sich um die umgangssprachlich genannte „Schattenmiete“. Nach der Einführung des Mietendeckels sind in Berlin viele Mietpreise begrenzt. Allerdings sind laut Werner viele Vermieter davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für unzulässig erklären wird. 

Quelle: www.myhomebook.de

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