Der Berliner Mieterverein hält die Vereinbarung von Schattenmieten für unzulässig, da sie gegen das Mietendeckel-Gesetz verstoßen. Allerdings ist diese Frage in der Rechtsprechung umstritten. „Gerichtliche Entscheidungen gibt es bislang nur zu der Frage, ob während der Geltung des Mietendeckels der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen kann, ohne die tatsächliche Zahlung der erhöhten Miete zu fordern“, erklärt Werner. Dabei handelt es sich um einen Unterfall der Schattenmiete. Bislang haben sich die Gerichte jedenfalls noch nicht geeinigt, ob die Schattenmiete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags zulässig ist. Quelle: www.myhomebook.de
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