Dienstag, 12. Januar 2021

Maklerprovision wird nun geteilt

Am 23. Dezember 2020 trat das "Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft. Komplizierter Name, was dahintersteckt, ist aber relativ simpel: Wer eine Immobilie über einen Makler oder eine Maklerin kauft, den die Verkäuferseite beauftragt hat, zahlt ab jetzt nur noch maximal 50 Prozent der Courtage. Es ist nun nicht mehr möglich, die Kosten komplett auf die Käuferseite abzuwälzen. Und wenn der Makler oder die Maklerin ausschließlich für die verkaufende Partei tätig ist, musst du dich als Käuferin oder Käufer überhaupt nicht an den Kosten beteiligen. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag stets der Textform bedarf. Dazu kann aber auch eine E-Mail zählen. Mündliche Absprache oder die Beauftragung per Handschlag reichen jetzt nicht mehr aus.Quelle: Immobilienscout

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