Am 23. Dezember 2020 trat das "Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten
bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und
Einfamilienhäuser" in Kraft. Komplizierter Name, was dahintersteckt, ist
aber relativ simpel: Wer eine Immobilie über einen Makler oder eine
Maklerin kauft, den die Verkäuferseite beauftragt hat, zahlt ab jetzt
nur noch maximal 50 Prozent der Courtage. Es ist nun nicht mehr möglich,
die Kosten komplett auf die Käuferseite abzuwälzen. Und wenn der Makler
oder die Maklerin ausschließlich für die verkaufende Partei tätig ist,
musst du dich als Käuferin oder Käufer überhaupt nicht an den Kosten
beteiligen. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag stets der Textform
bedarf. Dazu kann aber auch eine E-Mail zählen. Mündliche Absprache oder
die Beauftragung per Handschlag reichen jetzt nicht mehr aus.Quelle: Immobilienscout
Dienstag, 12. Januar 2021
Maklerprovision wird nun geteilt
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
-
Mit der Neuberechnung der Grundsteuer kommt auf Immobilienbesitzer einiges an Arbeit zu. Sie müssen zig Angaben zusammentragen, um die Fra...
-
Die Kaufpreise haben ihren Zenit vorerst überschritten. Denn durch die gestiegenen Bauzinsen können sich immer weniger Menschen ein Eigenhe...
-
Die Grundsteuer wird neu berechnet: Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen ab dem 01. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewert...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen