Damit sollten sich alle befassen, die eine Eigentumswohnung kaufen wollen: Zum 1. Dezember trat eine Novelle des Wohneigentumsgesetzes (WEG)
in Kraft. Dabei handelt es sich um die rechtliche Grundlage von
Eigentümergemeinschaften. Die Gesetzesreform ist sehr umfassend. Für
zukünftige Eigentümerinnen und Eigentümer einer Bestandswohnung ist vor
allem folgende Neuregelung von Bedeutung: Über alle baulichen Änderungen
kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jetzt mit einfacher
Mehrheit entscheiden. In der Vergangenheit scheiterten vor allem
Modernisierungen an den unzureichenden Mehrheiten. Die Kosten tragen
grundsätzlich diejenigen, die dafür gestimmt haben. Wenn aber der
Beschluss mit Zweidrittelmehrheit gefasst wird, müssen alle
Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen. Quelle:Immobilienscout
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