Donnerstag, 21. Januar 2021

Neues Wohneigentumsgesetz

Damit sollten sich alle befassen, die eine Eigentumswohnung kaufen wollen: Zum 1. Dezember trat eine Novelle des Wohneigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Dabei handelt es sich um die rechtliche Grundlage von Eigentümergemeinschaften. Die Gesetzesreform ist sehr umfassend. Für zukünftige Eigentümerinnen und Eigentümer einer Bestandswohnung ist vor allem folgende Neuregelung von Bedeutung: Über alle baulichen Änderungen kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jetzt mit einfacher Mehrheit entscheiden. In der Vergangenheit scheiterten vor allem Modernisierungen an den unzureichenden Mehrheiten. Die Kosten tragen grundsätzlich diejenigen, die dafür gestimmt haben. Wenn aber der Beschluss mit Zweidrittelmehrheit gefasst wird, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen. Quelle:Immobilienscout

 

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