Traditionell wurden Neubauten und sanierte Altbauten als Niedrigenergiehaus bezeichnet, wenn sie gewisse energietechnische Vorgaben unterschritten. Schon im Jahr 2002 trat die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die die bestehende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizanlageverordnung (HeizAnlV) ablöste, zusammenfasste und seitdem die Standards für Energieeffizienz festlegt.
Jedoch ist diese Definition inzwischen überholt, da die Entwicklung der Energieeffizienz weit fortgeschritten ist. Mittlerweile hat der „Passivhausstandard“
für Neubauten häufig das Niedrigenergiehaus abgelöst. Daher wird mit
dem Begriff Niedrigenergiehaus inzwischen ein Haus mit einem geringen
Energieverbrauch beschrieben, ohne dass nähere Bestimmungen erfüllt
werden müssen. Quelle: Immobilienscout
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