Im September 2020 haben Bundesjustiz- und
-Innenministerium einen gemeinsamen Entwurf für eine Reform des
Mietspiegels vorgelegt. Es ist vorgesehen, dass sowohl Mieterinnen und
Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden,
Auskünfte zur Datenerhebung für die Mietspiegel zu erteilen. Verstöße
können dann auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Entwurf sieht
weiterhin vor, dass qualifizierte Mietspiegel spätestens alle fünf Jahre
anstatt bisher nach vier Jahren neu erstellt werden. Ein Gesetzentwurf
zur Reform des Mietspiegelrechts ist vom Bundeskabinett im Dezember 2020
beschlossen worden. Die Mietspiegelverordnung bedarf noch der
Zustimmung des Bundesrates. Quelle: www.immobilienscout24.de
Dienstag, 9. Februar 2021
Gesetzesinitiative zur Mietspiegelreform 2021
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