Dienstag, 9. Februar 2021

Gesetzesinitiative zur Mietspiegelreform 2021

Im September 2020 haben Bundesjustiz- und -Innenministerium einen gemeinsamen Entwurf für eine Reform des Mietspiegels vorgelegt. Es ist vorgesehen, dass sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, Auskünfte zur Datenerhebung für die Mietspiegel zu erteilen. Verstöße können dann auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass qualifizierte Mietspiegel spätestens alle fünf Jahre anstatt bisher nach vier Jahren neu erstellt werden. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts ist vom Bundeskabinett im Dezember 2020 beschlossen worden. Die Mietspiegelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Quelle: www.immobilienscout24.de

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