Donnerstag, 11. Februar 2021
Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
Seit August 2019 können Privatleute, die in eine
neu gebaute Wohnung investieren und diese für zehn Jahre dauerhaft zu
Wohnzwecken vermieten, in den ersten vier Jahren nach Anschaffung bis zu
fünf Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Regelung gilt noch bis
zum 31.12.2021. Voraussetzung ist aber, dass die Wohnung tatsächlich im
Jahr der Fertigstellung erworben wird. Wenn Sie nach dem Jahreswechsel
eine Wohnung erwerben, die schon 2020 fertig wurde, gilt sie im Sinne
des Gesetzes nicht mehr als neu. Wird die Wohnung dagegen beispielsweise
im Januar 2021 fertig, kommt die Abschreibung auch noch beim Kauf im
Herbst des Jahres in Frage. Dabei gilt der Übergangstermin im
Notarvertrag. Quelle: Immobilienscout
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
-
Historisch gesehen seien die Bauzinsen aber noch relativ niedrig. Man sollte den Zinsanstieg aber im Auge behalten, da er mit höheren Fi...
-
Die Kaufpreise haben ihren Zenit vorerst überschritten. Denn durch die gestiegenen Bauzinsen können sich immer weniger Menschen ein Eigenhe...
-
Mit der Neuberechnung der Grundsteuer kommt auf Immobilienbesitzer einiges an Arbeit zu. Sie müssen zig Angaben zusammentragen, um die Fra...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen