Dienstag, 20. April 2021

Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt

Am 15.4. hat das Bundesverfassungsgericht, das seit dem letzten Jahr geltende Gesetz zum Mietendeckel für nichtig erklärt. Nicht die Länder, sondern der Bund sei für die gesetzliche Regulierung zuständig, so die Begründung des Bundesverfassungsgerichts.

Ab sofort können Vermieter einen Rückzahlungsanspruch geltend machen und die alten Mieten wieder in Kraft setzen. Mieter sind verpflichtet, die durch das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWOG Bln) eingesparten Beiträge zurückzuzahlen und dürften in den kommenden Wochen eine schriftliche Benachrichtigung vom Vermieter erwarten.

Erste Berliner Wohnungsunternehmen haben bereits nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt, dass sie keine Mietrückzahlungen einfordern werden. Andere Wohnungsfirmen wollen ihren Mietern Ratenzahlungen anbieten. Für den Großteil der Mieter ist aber zu erwarten, dass sie die gesamten Mietbeiträge zurückzahlen müssen. Mieter können nun noch prüfen, ob sie von der seit 2015 geltenden Mietpreisbremse betroffen sind. Quelle: https://www.mcmakler.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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