Donnerstag, 20. Mai 2021

Jahresabrechnung einer WEG durch den Verwalter

BGH-Urteil: WEG-Jahresabrechnung

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft will Beschlüsse fassen und braucht dazu eine Jahresabrechnung als Grundlage. Weigert sich die Verwalterin, darf ein Dritter beauftragt werden. Der BGH definiert hier eine “vertretbare Handlung”. BGH, Urteil v. 26.2.2021, V ZR 290/19

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