BGH-Urteil: WEG-Jahresabrechnung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft will Beschlüsse fassen und braucht dazu eine Jahresabrechnung als Grundlage. Weigert sich die Verwalterin, darf ein Dritter beauftragt werden. Der BGH definiert hier eine “vertretbare Handlung”. BGH, Urteil v. 26.2.2021, V ZR 290/19
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