Dienstag, 25. Mai 2021
Übergangsfrist Nebenkostenprivileg
Über die Zukunft des sogenannten
Nebenkostenprivilegs (auch Umlagefähigkeit) streiten Politiker seit
Monaten. Jetzt scheint es Ernst zu werden. Der Bundestag und Bundesrat
haben der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht vor,
dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die
von Vermieter:innen abgeschlossen wurden, künftig nicht mehr auf die
Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen.
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