Dienstag, 19. April 2022

Wann wird die Solarpflicht eingeführt?

In Baden-Württemberg müssen Bauvorhaben ab dem 01. Mai 2022 mit Solaranlagen auf dem Dach ausgestattet werden. 

Ab dem 01. Januar 2023 sind Immobilieneigentümer in dem Bundesland auch bei einer Dachsanierung gesetzlich dazu verpflichtet, Solaranlagen auf dem Dach des Gebäudes anzulegen. Hauseigentümer dürfen selbst entscheiden, ob der produzierte Strom zum Eigenbedarf verbraucht oder in das Netzwerk eingespeist wird. 

Für die Länder Berlin und Hamburg treten ähnliche Neuregelungen ab dem 01. Januar 2023 in Kraft.

In Hamburg ist die Anbringung von Solaranlagen bei einer Dachsanierung allerdings erst ab 2025 verpflichtend. 

In Schleswig-Holstein betrifft die Solarpflicht ab Frühjahr 2022 vorerst nur öffentliche sowie gewerbliche Gebäude. Aktuell wird außerdem eine bundesweite Solarpflicht ab 2023 diskutiert. Quelle:  homeday

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