Dienstag, 12. April 2022

Ungültiger Berliner Mietspiegel 2021

Entsprechendes Urteil des Landgerichts Spandau (AZ 6 C395/21) veröffentlicht am 06.04.2022. Konkret heißt es in dem Urteil: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierender Mietspiegel.[1] Der Berliner Mietspiegel ist auch kein einfacher Mietspiegel.“ Daher lehnte das Gericht den Mieterhöhungsantrag ab, der dem entgegenstand Grundlage der Klage, Der Mietspiegel wird darin erwähnt, weil er unbegründet ist. Berlin verfügt erstmals seit 1987 über keinen gültigen Mietspiegel. 

Der Wegfall des Berliner Mietspiegels hatte weitreichende Folgen für Mieter und Vermieter. Prof. Dr. Steffen Sebastian, Professor am IREBS Institut für Immobilienwirtschaft der Universität Regensburg und Vorsitzender des Mietspiegelausschusses des Immobilienforschungsverbandes gif, erklärt: „Große gut organisierte Vermieter finden jetzt drei passende Vergleichsmodelle Mieten deutlich höher anheben lassen Miete auf Mietspiegelniveau Private Kleinvermieter hingegen können weder den Mietspiegel 2019 noch den Mietspiegel 2021 verwenden, weil dann die Mieterhöhung ungerechtfertigt wäre, Mieter nicht Mietern der gleiche Verlust wie kleine Privatvermieter.“

Auch bei Neuvermietungen sind deutliche Preissteigerungen möglich, da Berliner Mieter möglicherweise nicht mehr durch die Mietpreisbremse geschützt sind. Voraussetzung ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 und der einschlägigen Übersichtsliteratur, dass Mieter und Vermieter die gesetzlich zulässige Miete angemessen bestimmen können. Ohne Mietspiegel ist die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse fraglich. Sebastian sagte: "Ohne wirksamen Mietspiegel ist die Mietpreisbremse praktisch wirkungslos. Des Weiteren ist fraglich, ob eine Mietpreisbremse ohne Mietspiegel verfassungskonform ist. Der Mieterschutz in Berlin ist sehr eingeschränkt. Das hätte man vermeiden können."Quelle : koni







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