Dienstag, 8. Februar 2022

Nebenkostenabrechnung: Umlagefähige Betriebskosten

In der Nebenkostenabrechnung werden umlagefähige Betriebskosten aufgeführt, die der Mieter zu tragen hat. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung so zu erstellen, dass sie klar, übersichtlich und nachvollziehbar ist. Sie muss also frei von komplizierten Rechnungen sein, damit der Mieter sie einfach überprüfen kann. Um dies sicherzustellen, müssen folgende Mindestanforderungen eingehalten werden:

  • Nachvollziehbare Zusammenstellung der Gesamtkosten
    Als Vermieter sind Sie verpflichtet, übersichtlich aufzuzeigen, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen. Dabei müssen die Gesamtkosten jeder Kostenart angegeben werden.

  • Angabe und Erklärung des Verteilerschlüssels
    Der jeweils gültige Abrechnungsmaßstab bzw. Verteilerschlüssel legt fest, wie die anfallenden Betriebskosten auf die einzelnen Mietparteien zu verteilen sind. Dieser muss in der Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar benannt und erklärt werden. Hier erfahren Sie mehr zum Verteilerschlüssel.

  • Berechnung des Mieteranteils
    Mit dem zugrundeliegenden Verteilerschlüssel wird anschließend der zu zahlende Anteil des jeweiligen Mieters errechnet. Durch die vorhergegangenen Schritte ist es dem Mieter möglich, nachzuvollziehen, wie die Abrechnung zustande gekommen ist.

  • Abzug der Vorauszahlungen
    Die Betriebskostenvorauszahlung des Mieters muss von den zu zahlenden Kosten abgezogen werden. So ergibt sich für den Mieter entweder eine anstehende Nachzahlung oder eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Vorauszahlungen. 

 

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