Als Vermieter:in sollten Sie schon vor Erstellung
der ersten Nebenkostenabrechnung überlegen mit welchem Nebenkosten-
Verteilerschlüssel abgerechnet werden soll. Dies müssen Sie Ihren Mieter:innen rechtzeitig mitteilen.
Am besten nennen Sie den gewählten Schlüssel sowie Details zur
Berechnung in den Mietvertrag auf. Beachten Sie auch, dass bei einigen
Betriebskosten Sonderregelungen gelten. Zum Beispiel sollten Sie die
Heizkosten zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch abrechnen.
Der Umlageschlüssel ermöglicht es Ihnen, alle umlagefähigen Betriebskosten an die Mieter:innen weiterzugeben. Normalerweise
zahlen Ihnen diese eine Pauschale, die in der monatlichen Miete
enthalten ist und gemeinsam mit den reinen Mietkosten die sogenannte
Warmmiete ausmacht. Sie können aber auch nach Verbrauch abrechnen, wobei
es wichtig ist, dass Sie die Höhe des Verbrauchs und somit der
gewählten Umlage etwa durch den Zählerstand genau nachweisen können.
Es gibt diese vier Varianten für die Gestaltung des Verteilerschlüssels für Nebenkosten:
- nach Verbrauch
- pro Person
- nach Wohneinheit
- nach Quadratmeter
Viele Vermieter:innen entscheiden sich für die Nebenkostenabrechnung nach Wohnfläche. Diese
Variante wird auch vom Gesetzgeber favorisiert. Alternativ können Sie
nach Personenanzahl abrechnen, wenn Sie wissen, wie viele Mieter:innen
in jeder Wohnung leben. Diese müssen jeweils einen ähnlich hohen Wasser-
und Wärmeverbrauch haben. Bei der Abrechnung nach Wohneinheit kann es
recht schnell zu Streitigkeiten kommen. Sie bietet sich dann an, wenn
die Mietwohnungen alle vergleichbar sind. Quelle: Immobilienscout
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