(Frankfurt am Main) - Steigende Energiepreise lassen Vermieter
und Mieter sorgenvoll auf die monatlichen Abschläge für die
Betriebskosten blicken. Denn mitunter überschreiten die tatsächlichen
Kosten inzwischen deutlich die mit der letzten Nebenkostenabrechnung
kalkulierten Vorauszahlungen. "Besprechen Sie offen, ob die vereinbarten
Abschläge zur aktuellen Kostenentwicklung passen, und suchen Sie
gemeinsam nach Wegen, mögliche Folgen für alle Beteiligten so gering wie
möglich zu halten", rät Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus
& Grund Hessen, Mietern und Vermietern gleichermaßen.
Niemand
weiß, wie sich die Energiepreise in der nächsten Zeit entwickeln
werden. Doch es steht fest: Öl, Gas und Strom müssen bezahlt werden, wie
teuer sie auch sind. Und ein niedriger monatlicher Abschlag gibt
Mietern nur eine trügerische Sicherheit - denn je weiter er von den
tatsächlichen Kosten entfernt ist, umso höher fällt bei der Abrechnung
die Nachzahlung aus.
Generell können Vermieter den Betrag der
Vorauszahlung erhöhen, wenn die Bilanz des vorangegangenen Jahres eine
Nachzahlung ergab. Dann können sie den monatlichen Anteil der
Nachzahlung auf die künftige Vorauszahlung aufschlagen. Die aktuelle
Sorge vor weiter steigenden Energiepreisen reicht aber als Grund für
Vermieter nicht aus, die Vorauszahlung anzuheben, so Ehrhardt.
"Aus
unserer Beratungspraxis wissen wir jedoch, dass viele Mieter
Verständnis für die Situation ihrer Vermieter haben - wenn sie denn von
den Ausmaßen der Kostenveränderungen erfahren." Der Geschäftsführer von
Haus & Grund Hessen rät zum offenen Gespräch über die aktuelle
Situation. Das sollte nicht nur geführt werden, wenn die vom Vermieter
abgeschlossenen Versorgungsverträge eine Besorgnis erregende
Kostensteigerung für die Mieter bedeuten. Auch die gute Nachricht, dass
sie mit den vereinbarten Abschlägen abgedeckt werden, kann Vertrauen
bilden. Denn: "Beide haben kein Interesse an unerfreulichen
Überraschungen in Form von exorbitant hohen Nachzahlungen für das
Vorjahr - die Vermieter dann möglicherweise nicht oder nicht zeitnah
begleichen können." Quelle www.verbaende.com
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