Dienstag, 29. März 2022

Mieter:innen haben Anspruch auf Genehmigung der Solaranlage

Vermieter:innen dürfen ohne triftigen Grund die Installation einer Solaranlage auf dem Balkon nicht untersagen. Voraussetzung für die Genehmigung sei allerdings, dass die Anlage baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist. Natürlich dürfe auch keine Brand- oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.

(Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021 - 37 C 2283/20)

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