Dienstag, 23. April 2019
Enteignung nicht verfassungskonform
„Die
Not in vielen Metropolen treibt merkwürdige Blüten und wird auch nicht dadurch
besser, aus alten Parteiprogrammen zu zitieren“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte
aus München. So geschehen beim jüngsten Vorstoss der Berliner Grünen, die aus dem
CDU-Programm der 60er Jahre zitierten und hieraus die Forderung aufstellten,
dass Enteignungen von größeren Wohnungsgesellschaften legitim seien, wenn
hieraus bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könnte. Ein vom BBU
(Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.) in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten kommt allerdings zu einem eindeutigen Schluss: „Das Anliegen
der hinter dem Volksbegehren stehenden Initiative hätte vor dem
Bundesverfassungsgericht wohl keine Chance“, so die Experten der Gallus Immobilien
Konzepte.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
-
Die Kaufpreise haben ihren Zenit vorerst überschritten. Denn durch die gestiegenen Bauzinsen können sich immer weniger Menschen ein Eigenhe...
-
Historisch gesehen seien die Bauzinsen aber noch relativ niedrig. Man sollte den Zinsanstieg aber im Auge behalten, da er mit höheren Fi...
-
Viele Immobilienexperten fragen sich seit Jahren, wann denn nun die Zinswende kommt. Nun hat die Leitzinserhöhung auf 0,25 Prozent im Juli...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen