Dienstag, 23. April 2019
Enteignung nicht verfassungskonform
„Die
Not in vielen Metropolen treibt merkwürdige Blüten und wird auch nicht dadurch
besser, aus alten Parteiprogrammen zu zitieren“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte
aus München. So geschehen beim jüngsten Vorstoss der Berliner Grünen, die aus dem
CDU-Programm der 60er Jahre zitierten und hieraus die Forderung aufstellten,
dass Enteignungen von größeren Wohnungsgesellschaften legitim seien, wenn
hieraus bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könnte. Ein vom BBU
(Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.) in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten kommt allerdings zu einem eindeutigen Schluss: „Das Anliegen
der hinter dem Volksbegehren stehenden Initiative hätte vor dem
Bundesverfassungsgericht wohl keine Chance“, so die Experten der Gallus Immobilien
Konzepte.
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