Dienstag, 23. April 2019

Enteignung nicht verfassungskonform

Die Not in vielen Metropolen treibt merkwürdige Blüten und wird auch nicht dadurch besser, aus alten Parteiprogrammen zu zitieren“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. So geschehen beim jüngsten Vorstoss der Berliner Grünen, die aus dem CDU-Programm der 60er Jahre zitierten und hieraus die Forderung aufstellten, dass Enteignungen von größeren Wohnungsgesellschaften legitim seien, wenn hieraus bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könnte. Ein vom BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt allerdings zu einem eindeutigen Schluss: Das Anliegen der hinter dem Volksbegehren stehenden Initiative hätte vor dem Bundesverfassungsgericht wohl keine Chance“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.





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