„Die Einführung
eines Mietendeckels durch das Land Berlin wäre verfassungswidrig“, erklären die
Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München.
Zu diesem Ergebnis
kommt ein Rechtsgutachten, das die renommierte internationale
Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des BFW Landesverbandes
Berlin/Brandenburg erarbeitet hat. Demnach fehlt dem Berliner Gesetzgeber
allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, heißt es in dem Gutachten.
Denn
der Bund habe von seiner Gesetzgebungskompetenz bereits erschöpfend Gebrauch
gemacht und das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Berlin ist nicht zuständig. „Daher sei die Einführung eines Mietendeckels durch
das Land Berlin schon formell – unabhängig seiner Sinnhaftigkeit - verfassungswidrig,
so das Gutachten“, so die Experten der Gallus
Immobilien Konzepte.
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