Donnerstag, 13. Juni 2019

Mietendeckel durch das Land Berlin verfassungswidrig

„Die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin wäre verfassungswidrig“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das die renommierte internationale Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg erarbeitet hat. Demnach fehlt dem Berliner Gesetzgeber allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, heißt es in dem Gutachten.
Denn der Bund habe von seiner Gesetzgebungskompetenz bereits erschöpfend Gebrauch gemacht und das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Berlin ist nicht zuständig. „Daher sei die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin schon formell – unabhängig seiner Sinnhaftigkeit - verfassungswidrig, so das Gutachten“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.

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