Donnerstag, 4. Juli 2019

Grundsteuer C ungeeignet für die Schaffung neuer Wohnungen

„Der Immobilienverband IVD lehnt die Grundsteuer C ab, die als Teil des Gesetzespakets zur Grundsteuerreform aktuell im Bundestag beraten wurde“, so die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Das Prinzip scheint einfach: Für baureife Grundstücke, die nicht bebaut sind, sollen Gemeinden eine höhere Steuer verlangen dürfen. Die Eigentümer sollen dadurch für eine schnelle Bebauung "mobilisiert" werden. Doch nicht alle sehen darin eine geeignete Lösung gegen die Wohnungsnot. „Eine Grundsteuer C ist nicht geeignet, Bauland zu mobilisieren, und würde den Neubau von Wohnungen lediglich verteuern“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, im Anschluss an die Bundestagsdebatte. Die der Grundsteuer C zugrundeliegende Annahme, dass Eigentümer mit der Bebauung aus spekulativen Gründen warten, teilt der IVD ausdrücklich nicht. Eine Umfrage des IVD unter 6.000 Immobilienunternehmen ergab, dass überwiegend andere Gründe ausschlaggebend sind. Als wichtigstes Motiv wurde die Bevorratung zur späteren Selbstnutzung genannt (62 Prozent). Dies betrifft vor allem kleine, im Familienbesitz befindliche Grundstücke. Als weitere Gründe wurden Probleme bei der Baurechtsbeschaffung (40 Prozent) sowie Erbstreitigkeiten (39,5 Prozent) genannt. „ Statt Bauland zu mobilisieren, würde die Grundsteuer C zu einer Steigerung der ohnehin schon hohen Bodenpreise führen, so die Meinung des IVD“, erklären die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.

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