Die
Entwicklung der Bauzinsen passt zur allgemeinen Lage der Geldpolitik
durch die Europäische Zentralbank (EZB). Die schon mehrmals angekündigte und
auch mehrmals verschobene Anhebung der Leitzinsen
– und damit auch ein Impuls für die Kreditzinsen – ist für 2019 vom Tisch. Bei
der Zinssitzung im Juni stellten Mario Draghi und seine Europabanker eine
Zinserhöhung „nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2020“ in Aussicht. Derweil
bleibt es bei Leitzinsen
bei 0,0 Prozent und 0,4 Prozent Strafzinsen für alle Banken, die ihr Geld bei
der EZB parken. Auch die Idee, Strafzinsen zu staffeln, um die Banken zu
entlasten, hat man in Frankfurt verworfen. Früher im Jahr wurden von
verschiedenen Seiten Forderungen nach so einer partiellen Entlastung laut.
Zu den wichtigsten Maßnahmen der Geldpolitik, die die EZB einsetzt, zählen Senkungen der Leitzinsen und das Aufkaufen von europäischen Staatsanleihen. Das Ziel: Die Wirtschaft mit billigem Geld zu versorgen und die Kerninflation auf das angestrebte Ziel von knapp unter zwei Prozent zu treiben.
2015 ging es mit dem Anleihenaufkaufprogramm los, seit Ende 2018 werden keine neuen Anleihen mehr gekauft. In der gesamten Zeit erwarb die Zentralbank insgesamt Anleihen im Wert von rund 2,6 Billionen Euro. Und mit solchen Summen lässt sich Wirtschaftspolitik machen. Das darf die EZB aber nicht. Deshalb stand sie bereits vor zwei Jahren einmal vor Gericht: Damals ging es darum, dass sich die EZB mit ihren Aktionen in die Haushaltshoheit der Mitgliedsstaaten einmische und damit ihre Kompetenzen überschreite. Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde die Zentralbank im Dezember 2018 jedoch von diesem Verdacht freigesprochen. Nun geht es Ende Juli erneut nach Karlsruhe vor Gericht: Diesmal soll geprüft werden, ob die Anleihekäufe mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. Falls nicht, darf die Deutsche Zentralbank dabei möglicherweise nicht mehr mitmachen.
Quelle: Immobilienscout24
Zu den wichtigsten Maßnahmen der Geldpolitik, die die EZB einsetzt, zählen Senkungen der Leitzinsen und das Aufkaufen von europäischen Staatsanleihen. Das Ziel: Die Wirtschaft mit billigem Geld zu versorgen und die Kerninflation auf das angestrebte Ziel von knapp unter zwei Prozent zu treiben.
2015 ging es mit dem Anleihenaufkaufprogramm los, seit Ende 2018 werden keine neuen Anleihen mehr gekauft. In der gesamten Zeit erwarb die Zentralbank insgesamt Anleihen im Wert von rund 2,6 Billionen Euro. Und mit solchen Summen lässt sich Wirtschaftspolitik machen. Das darf die EZB aber nicht. Deshalb stand sie bereits vor zwei Jahren einmal vor Gericht: Damals ging es darum, dass sich die EZB mit ihren Aktionen in die Haushaltshoheit der Mitgliedsstaaten einmische und damit ihre Kompetenzen überschreite. Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde die Zentralbank im Dezember 2018 jedoch von diesem Verdacht freigesprochen. Nun geht es Ende Juli erneut nach Karlsruhe vor Gericht: Diesmal soll geprüft werden, ob die Anleihekäufe mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. Falls nicht, darf die Deutsche Zentralbank dabei möglicherweise nicht mehr mitmachen.
Quelle: Immobilienscout24
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