Das Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern ein bundesweit
einmaliges Gesetz zum Mieterschutz verabschiedet: Mieten von 1.5
Millionen Wohnungen in der Hauptstadt sollen für einen Zeitraum von fünf
Jahren eingefroren werden. Wer heute zu viel Miete zahlt, soll vom
Vermieter gar Geld zurückbekommen.
Das Gesetz des rot-rot-grünen Senates nahm die vorerst letzte Hürde im Parlament trotz des Gegenwindes der Opposition aus CDU, FDP und AfD.
In der boomenden Hauptstadt sind die Wohnungsmieten in den letzten
Jahren überproportional gestiegen. Mit dem Mietendeckel will der Staat
jetzt Gegensteuer geben. Der Berliner Senat hofft, dass das Gesetz nach
Ablauf der Frist von fünf Jahren obsolet sein wird, da in der
Zwischenzeit genug Zeit bleibt, um dringend benötigten neuen Wohnraum
bereitzustellen.
Die Höhe der Wohnungsmiete richtet sich nach einem Stichtag im letzten Sommer.
Zur Bemessung beigezogen wird eine Mietobergrenze. Diese bemisst sich
an Wohnungsstandart, Lage und Grösse. Wenn die Miete 20 Prozent über der
Vergleichsmiete liegt, sollen die Mieter vom Vermieter entlastet
werden. Vermieter, die gegen den Mietendeckel verstossen, droht eine
Busse von bis zu 500000 Euro.
Opposition
und Wirtschaftsverbände halten den Mietendeckel für das falsche
Instrument. Investoren würden durch den staatlichen Eingriff in den
Wohnungsmarkt abgeschreckt, das verzögere den Bau neuer Wohnungen
unnötig. Zudem sei der Mietendeckel der erste Weg hin zu staatlichen
Eingriffen, die an sozialistische Zeiten erinnerten. Der Mietendeckel dürfte in den nächsten drei bis vier Wochen in Kraft
treten. Offen ist allerdings die Frage, ob Berlin überhaupt die
Kompetenz hat, ein solches Gesetz zu erlassen. (aargauerzeitung.ch)
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