Dienstag, 4. Februar 2020

Berlin friert Mieten von Wohnungen ein

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern ein bundesweit einmaliges Gesetz zum Mieterschutz verabschiedet: Mieten von 1.5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt sollen für einen Zeitraum von fünf Jahren eingefroren werden. Wer heute zu viel Miete zahlt, soll vom Vermieter gar Geld zurückbekommen.
Das Gesetz des rot-rot-grünen Senates nahm die vorerst letzte Hürde im Parlament trotz des Gegenwindes der Opposition aus CDU, FDP und AfD. In der boomenden Hauptstadt sind die Wohnungsmieten in den letzten Jahren überproportional gestiegen. Mit dem Mietendeckel will der Staat jetzt Gegensteuer geben. Der Berliner Senat hofft, dass das Gesetz nach Ablauf der Frist von fünf Jahren ­obsolet sein wird, da in der Zwischenzeit genug Zeit bleibt, um dringend benötigten neuen Wohnraum bereitzustellen.
Die Höhe der Wohnungsmiete richtet sich nach einem Stichtag im letzten Sommer. Zur Bemessung beigezogen wird eine Mietobergrenze. Diese bemisst sich an Wohnungsstandart, Lage und Grösse. Wenn die Miete 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegt, sollen die Mieter vom Vermieter entlastet werden. Vermieter, die gegen den Mietendeckel verstossen, droht eine Busse von bis zu 500000 Euro.
Opposition und Wirtschaftsverbände halten den Mietendeckel für das falsche Instrument. Investoren würden durch den staatlichen Eingriff in den Wohnungsmarkt abgeschreckt, das verzögere den Bau neuer Wohnungen unnötig. Zudem sei der Mietendeckel der erste Weg hin zu staatlichen Eingriffen, die an sozialistische Zeiten erinnerten. Der Mietendeckel dürfte in den nächsten drei bis vier Wochen in Kraft treten. Offen ist ­allerdings die Frage, ob Berlin überhaupt die Kompetenz hat, ein solches Gesetz zu erlassen. (aargauerzeitung.ch)

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