Dienstag, 24. März 2020
Grundsteuer für verfassungswidrig ?
„Da
davon auszugehen ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer
in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, wird fieberhaft
nach Alternativen gesucht“, so die Gallus Immobilien Konzepte aus München. So
hätten auch nach Einschätzung von Jürgen Michael Schick, Präsident des
Immobilienverbands IVD, die Karlsruher Verfassungsrichter deutlich zu
erkennen gegeben, dass das geltende Recht nicht mit der Verfassung
vereinbar sei, weil die Einheitswerte von den heutigen Werten stark
abweichen. Der IVD hält allerdings auch den Vorschlag, wonach bei
sämtlichen Grundstücken nur der Bodenwert zu berücksichtigen sei, für
verfassungswidrig. „Er begrüßt das Äquivalenzmodell, auch
Südländer-Modell genannt, bei dem sich die Bemessungsgrundlage für die
Grundsteuer aus den Flächen des Grundstücks und des Gebäudes ergeben.
Die verschiedenen Nutzungsarten könnten dabei durch unterschiedliche
Multiplikatoren berücksichtigt werden“, so die Gallus.
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