Donnerstag, 13. August 2020

Welche Voraussetzungen müssen für den Hauskaufvertrag erfüllt sein?

Der Kauf der Immobilie kann erst vollzogen werden, wenn die sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Diesen kommt in der Regel ebenfalls der Notar nach. Zunächst müssen alle geforderten Genehmigungen vorliegen. Ebenfalls ist die Elimination von etwaigen im Grundbuch eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken nachzuweisen, die durch den Verkäufer auf der Immobilie lasten.
Auf alle Fälle muss eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Dabei handelt es sich um einen Vermerk, der den Käufer als neuen Eigentümer vorab im Grundbuch registriert. Eine Auflassungsvormerkung dient zum Schutz des Käufers, da der Verkäufer die Immobilie dann nicht mehr anderen Interessenten anbieten kann. Bei bestimmten Immobilien muss außerdem geprüft werden, ob die zuständige Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht geltend machend will. Da die Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar in der Regel als rechtsverbindlich gilt, können im Nachhinein keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Vor Abschluss sollte der Hauskaufvertrag entsprechend sorgfältig kontrolliert werden. Beispielsweise überprüft ein Notar in der Regel nicht den Zustand der zu veräußernden Immobilie. Es ist dementsprechend anzuraten, den Hauskaufvertrag auf betreffende Regelungen hin zu begutachten. Quelle www.immobilienscout24.de

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