Donnerstag, 29. April 2021

Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf vermeiden

Die Zehn-Jahres-Grenze ist auch noch in einer weiteren Hinsicht relevant: Wird ein Objekt vor Ablauf dieser Frist wiederverkauft, betrachtet der Fiskus dies als Spekulationsgeschäft und besteuert den Gewinn nach dem individuellen Einkommensteuersatz. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist fällt diese Spekulationssteuer nicht mehr an.
Erfahren Sie hier mehr dazu, wann die Spekulationssteuer den Immobilienverkauf teuer macht.
Wer ein Mehrfamilienhaus mit zum Beispiel vier Wohneinheiten erwirbt und innerhalb von fünf Jahren wieder veräußert, bewegt sich in der Regel noch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung, da es sich nur um ein Objekt handelt. Wird das Gebäude jedoch innerhalb dieses Zeitraums aufgeteilt und die einzelnen Einheiten werden separat als WEG-Einheiten veräußert, so handelt es sich um vier Objekte und nicht nur um eines mit der Folge, dass das Finanzamt im Regelfall von gewerblichem Grundstückhandel ausgeht. Quelle:ratgeber.immowelt.de

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